1. Was ist das? Und worum geht es?
Städtebauliche Erneuerung/Städtebauförderung
Die Fördermittel kommen vom Bund und vom Land Rheinland-Pfalz. Die Stadt
Unkel hat einen finanziellen Eigenanteil zu erbringen. Dazu wurde ein
entsprechendes Sanierungsgebiet festgelegt, in dem insbesondere folgende – auch
private - Einzelmaßnahmen förderfähig sind:
- Sicherung erhaltenswerter Gebäude, historischer Ensembles oder sonstiger baulicher Anlagen von geschichtlicher, historischer oder städtebaulicher Bedeutung;
- Instandsetzung und Modernisierung oder Aus- und Umbau dieser Gebäude bzw. Ensembles,
- Erhaltung und Umgestaltung von Straßen- und
Platzräumen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher
Bedeutung;
- Durchführung von Ordnungsmaßnahmen zur Erhaltung bzw.
Wiederherstellung des historischen Stadtbildes und Stadtgrundrisses,
- Vorbereitung der Gesamtmaßnahme sowie Erarbeitung und Fortschreibung von Planungen und Konzepten.
Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)
Am 16.10.2018 hat der Stadtrat ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) beschlossen. Darin werden die Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet „Altstadt Unkel“ dargestellt. Das ISEK bildet die Grundlage, aus der alle konkreten Einzelmaßnahmen hinsichtlich ihrer Einbindung in das Gesamtkonzept abgeleitet und umgesetzt werden können. Die Umsetzung der Maßnahmen mit einem Gesamtfinanzierungsbedarf von ca. 5,9 Mio. Euro wird schrittweise während der Programmlaufzeit von 10 Jahren erfolgen. Den Inhalt des ISEK und die dazu gehörigen Pläne können Sie über „Klick für weitere Informationen“ aufrufen.
Sanierungsgebiet
Im Zeitraum 2016 bis 2018 wurden vorbereitende Untersuchungen mit dem Ziel durchgeführt, vorhandene städtebauliche Missstände im Untersuchungsgebiet aufzudecken und beurteilen zu können, welche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen notwendig sind. Auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse hat der Stadtrat am 16.10.2018 eine entsprechende Sanierungssatzung beschlossen. Das Sanierungsgebiet umfasst im Wesentlichen die Altstadt Unkel und einen Teilbereich der Siebengebirgsstraße mit einer Fläche von ca. 17,5 ha. Die Sanierungssatzung sowie den dazu gehörigen Lageplan mit der Gebietsabgrenzung können Sie unter „Klick für weitere Informationen“ aufrufen.
2. Was bringt es für mich als Gebäudeeigentümer?
Im Unterschied zur bisherigen Stadtsanierung können grundsätzlich auch private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden durch Zuschüsse bzw. Kostenerstattungen unterstützt werden. Dazu hat der Stadtrat am 16.10.2018 eine Modernisierungsrichtlinie beschlossen, die die förderfähigen Privatmaßnahmen im Wesentlichen beschreibt und die Höhe der möglichen Kostenerstattung festlegt. Den Text der Modernisierungsrichtlinie können Sie über „Klick für weitere Informationen“ aufrufen. Auf dieser rechtlichen Grundlage können dann entsprechende Verträge (Modernisierungsvereinbarungen) zwischen der Stadt Unkel und interessierten Privateigentümern abgeschlossen werden, in denen die durchzuführenden Arbeiten und die Höhe der Kostenerstattung konkret vereinbart werden. Arbeiten, die vor dem Abschluss einer solchen Modernisierungsvereinbarung durchgeführt werden, sind leider nicht erstattungsfähig. Grundsätzlich stellt die Gewährung eines Kostenerstattungsbetrages eine freiwillige Leistung der Stadt Unkel im Rahmen der Städtebauförderung dar, auf die auch bei Erfüllung aller Voraussetzungen kein Rechtsanspruch besteht.
Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt mit der Verbandsgemeindeverwaltung
Unkel, Linzer Str. 4, 53572 Unkel auf. Ansprechpartner ist Herr Flachs, Zimmer
3.07, Tel. 02224/1806-54, E-Mail: .
4. Was kann ich tun?
Für das gute Gelingen des städtebaulichen Zukunftsprojekts spielt die
Bürgerbeteiligung eine sehr wichtige Rolle. Das Projekt braucht die öffentliche
Unterstützung. Dabei ist es von großem Vorteil, bestehende Initiativen, die
sich für die Entwicklung ihrer Stadt einsetzen, in das Beteiligungsverfahren
einbeziehen zu können. An dieser Stelle sind die Entwicklungsagentur Unkel e.
V., der Geschichtsverein Unkel e.V. und der Touristik & Gewerbe Unkel e. V.
zu nennen, die sich regelmäßig für die Stadt Unkel und ihre Bürger im Sinne
einer nachhaltigen Perspektive engagieren. Neben den seinerzeitigen Bürgerworkshops
zur Vorbereitung des ISEK werden weitere öffentliche Veranstaltungen im Rahmen
der Bürgerbeteiligung durchgeführt. So hat z. B. die Entwicklungsagentur Unkel
e. V. einen Workshop zur Gestaltung der Rheinpromenade absolviert und eine
entsprechende Arbeitsgruppe gegründet. Die Arbeitsgruppe hat ihre bisherigen
Ergebnisse in der Stadtratssitzung am 04.12.2018 vorgestellt. Den Inhalt können
Sie über „Klick für weitere Informationen“ aufrufen. Hier können auch Sie aktiv
teilnehmen und sich in die zukünftige Entwicklung Ihrer Innenstadt einbringen.
Denn an dieser Stelle ist ihre Meinung und ihr Engagement gefragt, damit nicht
nur Stadt und Verwaltung, sondern auch die Bürger an der Umsetzung des ISEK mitwirken.
“Die Stadtmitte prägt die Stadt und gehört den Bürgern in jedem Stadtteil!”
5. Möchten Sie sich aktiv beteiligen?
Haben Sie Fragen oder Anregungen?
Oder möchten Sie sich über die Fördermöglichkeiten informieren?
Dann können Sie uns über unser Kontaktformular erreichen.
6. Verantwortlich
Stadtbürgermeister Gerhard Hausen, Linzer Str. 2, 53572 Unkel, Tel. 02224/3309 und
Herr Rudolf Flachs, Verbandsgemeindeverwaltung Unkel, Linzer Str. 4, 53572 Unkel, Tel. 02224/1806-54